Bedarfs-Energieausweis

Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, sich ein Angebot über die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweis einzuholen. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ein bearfsorientierter Energieausweis ist für alle Hauseingentümer zu empfehlen, wenn:

  • Die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig von den Nutzereinflüssen dargestellt werden soll.
  • Wohngebäude in Zukunft saniert werden, dieser Energieausweis als Basis für Förderanträge, Planungsvorbereitungen u.ä. genutzt und Sanierungsvorschläge gemachtwerden sollen.
  • Eine gute Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden im Vordergrund steht (wie z.B. der Spritverbrauch eines PKW).

Beachte:

  • Für Neubauten muss generell ein bedarfsorientierter Energieausweis, egal ob Wohn- oder Nicht-Wohngebäude, erstellt werden.
  • Für Wohngebäude im Bestand mit weniger als vier Wohneinheiten, egal welches Baujahr, gilt Wahlfreiheit.
  • Für Gebäude mit vier und mehr Wohneinheiten und die vor der WSVO 77 (Wärmeschutzverordnung Nov. 1977) erstellt wurden, muss ein bedarfsgerechter Energieausweis erstellt werden. Jedoch, wenn diese Gebäude den energetischen Stand dieser Verordnung entsprechen oder später erstellt wurden, dann besteht ebenfalls Wahlfreiheit.
  • Nicht-Wohngebäude haben die Wahlfreiheit, bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweise.

Der Eigentümer kann für die Erstellung des Energieausweises die erforderlichen Gebäudedaten bereitstellen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass bei Zweifel diese Angaben nicht verwendet werden dürfen.