Energieberatung
Energieberatung für Wohngebäude
Bei der Altbausanierung werden ebenfalls seitens der KfW für das Energieeffiziente Sanieren zinsgünstige Kredite bis hin zu Tilgungszuschüsse und zusätzlich, z.B. Zuschüsse seitens der BAFA, vergeben.
Um ein altes Gebäude sanieren zu wollen, wird oftmals aus Kostengründen nur das Mindeste an Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Gebäude sehen dann frisch und energiesparend aus. Wie energiesparend und ob überhaupt, kann erst erkannt werden, wenn eine energetische Vergleichskennzahl vorliegt.
Entscheidet sich ein Bauherr sein Bestandsgebäude auch energetisch zu sanieren, z.B. Außenwanddämmung, Dämmung des Daches, Fenstererneuerung u.ä., müssen die Vorgaben der EnEV 2014 (Energieeinsparverordnung) eingehalten werden.
Ab 2008 schreibt der Gesetzgeber vor, dass für jedes Gebäude ein Energieausweis/Energiepass auszustellen ist. Es handelt sich hierbei um eine genormte Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsberechnung, welches als Ergebnis den Jahresprimärenergiebedarf in Form eines Bandtachos darstellt.
Noch umweltbewußteres Bauen wird seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse, zusätzliche Tilgungszuschüsse im Altbau und staatliche und regionale Zuschüsse belohnt.
Bei Bauvorhaben berate ich Sie gern in allen Fragen eines sparsamen Umgangs mit Energie.
Vor-Ort-Beratung des BAFA
Wurde für ein Wohngebäude eine Baugenehmigung bis 31.12.1994 erteilt, besteht die Möglichkeit, für eine Vor-Ort-Energieberatung einen Zuschuss bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu beantragen.
BAFA Energieberatung (http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html)
Energieberatung für Nicht-Wohngebäude
In früheren Zeiten war es den Investoren von Nicht-Wohnungsbauprojekten nicht möglich, eine vergleichbare Energiebilanz mit Referenzobjekten aufstellen zu lassen. Die am Projekt Beteiligten, wie: Architekt, Lichttechniker, Bauphysiker + Statiker und TGA-Planer planten jeweils ihre Parts. Übergreifende Zusammenhänge von Energiebilanzen, deren Abhängigkeiten und Verteilungen konnten nicht für die Gesamtplanung vorgegeben werden. Energieoptimierungen konnten, wenn überhaupt, nur in dem jeweiligen separaten Bereich/Gewerk Berücksichtigung finden.
Durch die Einführung der DIN V 18559 gehört dieses Defizit der Vergangenheit an. Durch eine computergestützte Berechnung wird das Gebäude in Hinsicht Baukörper, Nutzung, Anlagentechnik wie Heizung/Klima/Lüftung sowie Beleuchtung aufgenommen und Wechselwirkungen aufgezeigt. Dabei wird das Gebäude in Zonen aufgeteilt, um die Energieeinflüsse, vor allem das Nutzerverhalten und die Lage der Zonen, effektiver berücksichtigen zu können.
Durch die energetische Berechnung mehrerer Varianten erhält man zugehörige Bedarfskennzahlen. Diese Energiekennzahl kennzeichnet die gegenseitige Zugehörigkeit einer bestimmten Anlagentechnik, Lichttechnik und Bauphysik unter Berücksichtigung der Nutzung und Zonen.
Bei Neubau von Nicht-Wohngebäuden und größeren Sanierungen sind Fachplaner verpflichtet, den Einsatz von regenerativer Energien zu prüfen (besonders zu Heiz- und Kühlzwecken).
Bei Nicht-Wohngebäude im Bestand können durch diese Simulationsberechnungen wirtschaftliche Sanierungsvorschläge erstellt werden. Der Investor erhält gleichzeitig die zu erwartenden Sanierungskosten und Angaben über die Energieeinsparung und Amortisationszeiten der Investitionen.
Erst durch eine Berechnung der Energieflüsse nach DIN V 18559 ist eine kalkulierbare und wirtschaftlichere Bauweise möglich.